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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
für die Lieferung, Erstellung von Bildmaterial
und zur Vergabe von Nutzungsrechten von Delf Zeh
"drehum" (im Folgenden nur als Fotograf genannt)
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB
genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen
und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder
Leistung bzw. des
Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch
mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen
zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden
wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
erlangen keine Gültigkeit,
es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen
des Fotografen.
II. Überlassenes
Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
Sie gelten insbesondere
auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. §
2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder
Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Die Rechte am überlassenen Bildmaterial bleiben Eigentum
des Fotografen, und zwar auch in dem Fall,
dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat überlassenes Bildmaterial sorgfältig
und pfleglich zu behandeln und darf es an
Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl
und technischen
Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder
Inhalt, Qualität oder Zustand
des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach
Empfang mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet
zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches
Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen
einen Aufschlag von
mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen
für die einmalige Nutzung
des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der
Publikation und in
dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben
hat oder welche/-s/-r
sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall
ist maßgeblich das
Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial
ausweislich des Lieferscheins
oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der
vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere
in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder
bei sonstigen
Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials
auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische
oder
elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen Verarbeitung
des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf
CD-ROM, CDi, Disketten
oder ähnlichen Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet
oder in Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit
es sich um
interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe
auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing,
Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes
sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen
und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht
abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise
auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen,
zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist nur gestattet unter
der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen
Urhebervermerks
in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung
von Rechten abgebildeter
Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes
Release-
Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über
das fotografische Urheberrecht
hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung
für die Betextung
sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vereinbarten
Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar
auch für eine weitergehende
Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-
und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
erforderliche Spesen
etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des
Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller
Höhe zu zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht
wird. Bei Verwendung
der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke
fällt vorbehaltlich
einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR
75,00 pro Aufnahme
an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
des Kunden zulässig. Zulässig
ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
VI. Rückgabe
des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich
nach der Veröffentlichung oder
der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach
dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine
Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung
des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden
oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung
oder Veröffentlichung in
Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens
innerhalb drei Wochen nach
Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere
Frist vermerkt ist. Eine
Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen
schriftlich bestätigt
worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden
auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko
des Verlusts oder der
Beschädigung während des Transports bis zum Eingang
beim Fotografen.
VII.Vertragsstrafe,
Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen
erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für
jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem
oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars
zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung)
ist für die Zeit nach
Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe
zu zahlen in Höhe von
EUR 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere
Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes
Bildmaterial ist Schadensersatz
zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens
nachzuweisen hat in Höhe von
- EUR 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
- EUR 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem
Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad
der Beschädigung und dem
Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden
Vertragsparteien bleibt
der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer
oder gar kein Schaden
eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei
Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher
Publikation
verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von
50% des Nutzungshonorars zu
zahlen.
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei
Nutzungsrechte
begründet.
VIII. Terminvereinbarungen,
Terminabsagen
1. Sind zum Zwecke eines Photoshootings Termine vereinbart
und werden diese
nicht mind. 48 Stunden vor Terminbeginn abgesagt, wird eine Vertragsstrafe
von
10 % des vereinbarten Honorars fällig.
2. Sollten durch den Auftrag bereits Kosten, Auslagen des Fotografen
und Dritter (Visagisten, Stylisten, Helfer, Modells, Kosten für
das buchen von Orten, Räumlichkeiten, Requisiten u.s.w.)
angefallen sein, müssen diese zu 100% vom Auftraggeber, Kunden
erstattet werden
3. Bereits bezahlte Gutscheine verlieren Ihre Gültigkeit
bei nicht fristgerechter Terminabsage, es besteht
kein Anspruch auf geldwerte Rückerstattung, Nachtermin oder
sonstiger Ersatz.
Termine können telefonisch, per sms, per Email oder persönlich
vereinbart oder abgesagt werden.
Die Nachweispflicht für die rechtzeitige Terminabsage obliegt
dem Auftraggeber, Kunden.
VIIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart,
und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser
AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten
sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der
Wohnsitz des Fotografen,
Gerichtsstand Amtsgericht Erfurt
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